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Freier Arbeitsmarktzugang für kroatische Staatsbürger ab Juli

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Am 1. 7. 2013 ist Kroatien als 28. Mitglied der Europäischen Union beigetreten. Mit Ende Juni 2020 liefen nun die 7-jährigen Übergangsfristen aus, sodass für kroatische Staatsangehörige ab 1. 7. 2020 ein freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gilt und für die Beschäftigung von kroatischen Staatsangehörigen in Österreich keine Bewilligung nach dem AuslBG mehr notwendig ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/359

17.07.2020
Heft 7/2020