(Knechtl, SWK 30/2013, S. 1314)
Die Zugehörigkeit von Wertpapieren zum gewillkürten Betriebsvermögen führe oft zu Streitfragen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Je riskanter und branchenfremder die Wertpapiergeschäfte sind, desto zweifelhafter sei die Möglichkeit, diese als gewillkürtes Betriebsvermögen zu widmen.
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Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.
Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.