Eine Ausschüttung von Gewinnen vermindert das ausschüttbare Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft; eine Ausschüttung von Gewinnen kann begrifflich nicht fremdfinanziert werden. Es ist in sich widersprüchlich, einerseits KESt vorzuschreiben, weil Gewinne ausgeschüttet werden, andererseits den Abzug von Fremdkapitalkosten einzuschränken, weil eine Gewinnausschüttung fermdfinanziert worden sei.
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Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.
Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften.