(Neugschwandtner/Six, SWK 11/2009, S 403)
Durch die Einführung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen aus dem Erwerb einer Beteiligung durch das StRefG 2005 stellt sich das Problem der Zurechnung von Fremdkapitalzinsen zu steuerfreien Beteiligungserträgen einerseits und stpfl Veräußerungsgewinnen andererseits für fremdfinanzierte Beteiligungserwerbe seit der Veranlagung 2005 nicht mehr. Bei vielen älteren Beteiligungen wird allerdings bereits zum 1. 1. 2005 ein Zinsüberhang bestanden haben, auf dessen weiteres steuerliches Schicksal der Beitrag eingeht.
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