Wechselkursgewinne und -verluste sind grundsätzlich nach§ 30 EStGsteuerpflichtig. Nach BFH setzt ein Kursgewinn eine Konvertierung in eine andere Währung voraus. Allerdings werden Wirtschaftsgüter, die auf eine Fremdwährung lauten, meist durch bereits vorhandene Devisen angeschafft bzw gegen Devisen in derselben Währung veräußert. Der Umtausch zwischen Euro und Devisen erfolgt daher zu einem anderen Wechselkurs als die Anschaffung oder Veräußerung des Wirtschaftsguts. Die Grundsätze der Fremdwährungsumrechnung im Privatvermögen werden im Folgenden anhand von Veräußerungsgeschäften über Wirtschaftsgüter (insbesondere§ 30 EStG) besprochen.
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