Steuerrecht

Fremdwährungen und Spekulationsgeschäfte nach § 30 EStG

Mag. David Grünberger

Wechselkursgewinne und -verluste sind grundsätzlich nach§ 30 EStGsteuerpflichtig. Nach BFH setzt ein Kursgewinn eine Konvertierung in eine andere Währung voraus. Allerdings werden Wirtschaftsgüter, die auf eine Fremdwährung lauten, meist durch bereits vorhandene Devisen angeschafft bzw gegen Devisen in derselben Währung veräußert. Der Umtausch zwischen Euro und Devisen erfolgt daher zu einem anderen Wechselkurs als die Anschaffung oder Veräußerung des Wirtschaftsguts. Die Grundsätze der Fremdwährungsumrechnung im Privatvermögen werden im Folgenden anhand von Veräußerungsgeschäften über Wirtschaftsgüter (insbesondere§ 30 EStG) besprochen.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/45

15.01.2003
Heft 1/2003
Autor/in
David Grünberger

Dr. David Grünberger, CPA leitet die Sektion Aufsichtspolitik und Rechnungslegung in der Europäischen Zentralbank in Frankfurt a.M. Seine Sektion koordiniert die inhaltliche Ausrichtung der Bankenaufsicht in der Eurozone. Als Mitglied des IFRS Advisory Council berät er das IASB und das ISSB beim Standardsetting, ferner ist er Mitglied der Accounting-Arbeitsgruppen im Baseler Ausschuss.