Das objektive Nettoprinzip und eine systemkonsistente Einmalerfassung im Licht der Grundfreiheiten des AEUV
Werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit Fremdwährungskrediten finanziert, stellt sich die Frage, wie Fremdfinanzierungskosten samt Kursgewinnen und Kursverlusten ertragsteuerrechtlich einzuordnen sind. Der Beitrag sucht eine systemkonsistente Lösung in den Grundprinzipien der Einkommensteuer und der Freiheit des Kapitalverkehrs.
Eine natürliche Person A kauft ein Mietgebäude um 20 Mio € Entgelt. Die Anschaffungskosten werden mit 10 Mio € Eigenmitteln und mit 10 Mio € Fremdwährungskredit finanziert: Der Fremdwährungskredit wird auf 10 Jahre endfällig aufgenommen. Die Zinsen in Höhe von 5 % pa (ganzjährig) sind jeweils zum 15. Jänner des Folgejahres fällig. Ein Kredit in Euro würde 7 % Zinsen pa kosten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.