Die Reichweite der Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Folgen für Kursgewinne und Kursverluste
Die Rechtsprechung des VwGH zu Fremdwährungsverbindlichkeiten wird analysiert. Die Folgen für Schuldzinsen, Kursgewinne und Kursverluste nach dem objektiven Nettoprinzip (§ 4 Abs 4 und § 16 EStG) werden aufgezeigt.
Der VwGH1 hat eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung geklärt: Fremdwährungskredite sind beim Kreditgeber eine Quelle der Einkunftserzielung (Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Kapitalvermögen). Beim Schuldner ist die Kreditverbindlichkeit dagegen nicht als eine Quelle zur Einkunftserzielung zu qualifizieren. Fremdfinanzierungskosten wie zB Schuldzinsen sind
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.