Durch die ArbVG-Novelle (BGBl I 2010/101, ARD 6103/3/2010) wurde ua auch § 105 ArbVG geändert. Eine Frage, die im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung in der Praxis öfter auftaucht, betrifft die Stellungnahmefrist des Betriebsrats zu einer bevorstehenden Kündigung eines Arbeitnehmers:
Frage: Wird der BR vom Betriebsinhaber über eine bevorstehende Kündigung informiert, so kann er dazu Stellung nehmen. Wie lange hat er dafür Zeit und wie wird die Frist für die Stellungnahme des BR berechnet?
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