Mit dem EU-MPfG seien die Vorgaben der DAC 6 in nationales Recht umgesetzt worden, womit die Mitgliedstaaten verpflichtet würden, Informationen über grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle automatisch auszutauschen. Intermediäre oder relevante Steuerpflichtige müssten Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen einer Frist von 30 Tagen an die zuständigen Behörden melden. Die Autoren geben einen Überblick über jene Tatbestände, welche diese 30-Tage-Frist auslösen.
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