Internationales Steuerrecht

Fristauslösende Ereignisse des EU-Meldepflichtgesetzes

Mag. Valentin Bendlinger, MSc, LL.B. / Martin Klokar, MSc (WU) LL.B. (WU) BSc (WU) / Dr. Andreas Langer

Mit dem EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG)1 wurden die Vorgaben der jüngsten Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC 6)2 in nationales Recht umgesetzt. Die DAC 6 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Informationen über definierte grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle automatisch auszutauschen. Angelehnt an die Arbeiten der OECD in BEPS-Aktionspunkt 123 kommt es damit zu einer verpflichtenden Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen. Intermediäre oder relevante Steuerpflichtige müssen dabei Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen einer Frist von 30 Tagen an die zuständigen Behörden melden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über jene Tatbestände des EU-MPfG, die diese 30-Tage-Frist für Intermediäre oder relevante Steuerpflichtige auslösen, und widmet sich insb der Auslegung der drei fristauslösenden Ereignisse, nämlich der "Bereitstellung zur Umsetzung", der "Bereitschaft zur Umsetzung" und des "ersten Schritts zur Umsetzung".*

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/118

02.02.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Valentin Bendlinger

Mag. Valentin Bendlinger, MSc, LL.B. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU (Wirtschaftsuniversität Wien).

Martin Klokar

Dr. Martin Klokar, MSc (WU) ist Gründer und Partner der KLOKAR & PARTNER Steuerberatung GmbH. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im internationalen Steuerrecht sowie im Unternehmens- und Immobiliensteuerrecht. Er ist zudem Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien, an dem er zuvor als Universitätsassistent lehrte und forschte. Dr. Klokar ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im österreichischen, europäischen und internationalen Steuerrecht sowie Fachvortragender (u.a. an der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen).

Andreas Langer

Dr. Andreas Langer ist Rechtsanwaltsanwärter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Wien und war zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU (Wirtschaftsuniversität Wien).