Steuerrecht Aktuell

Fristenlauf für Säumnisbeschwerden, wenn die Direktvorlage beantragt wurde

Bernhard Doringer, BSc (WU) / Mag. Lorenz Schilling

In einer kürzlichen ergangenen Entscheidung hat das Bundesfinanzgericht ausgesprochen, dass Säumnisbeschwerden gem § 284 BAO anstatt nach sechs Monaten erst nach neun Monaten erhoben werden können, wenn die Partei die Direktvorlage nach § 262 Abs 2 BAO beantragt hatte. Der Beitrag untersucht die Entscheidung des BFG anhand einer dogmatischen Einordnung der einschlägigen Bestimmungen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/323

15.07.2024
Heft 13/2024
Autor/in
Bernhard Doringer

Bernhard Doringer, BSc (WU) ist Senior Associate bei BDO Austria. Als Experte für Finanzstraf- und Verfahrensrecht berät er Klient:innen in komplexen Abgabenverfahren, tritt als Fachvortragender auf und publiziert regelmäßig zu verschiedenen Themen des Abgabenrechts.

Lorenz Schilling

Mag. Lorenz Schilling ist Manager bei BDO Austria und Experte für Prävention und Beratung in Finanzstrafsachen. Zu den Tätigkeiten des studierten Juristen gehören Begleitung von Finanzstrafverfahren sowie die Verfahrungsführung vor dem Finanzamt und dem BFG. Darüber hinaus ist er als Fachautor und -vortragender tätig.