(Schloss/Wolf, SWK 11/2009, S 385)
Seit 1. 8. 2008 können (betriebliche oder außerbetriebliche) Einkunftsquellen mittels Fruchtgenussrechten ohne Schenkungssteuer an die nächste Generation übertragen werden. Der angenehme Nebeneffekt aus Sicht der Autoren: Die steuerpflichtigen Gewinne können bei geschickter Planung innerhalb der Familie steueroptimal geteilt werden.
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