(Perl, RdW 2009/470, S. 498)
Behält sich der Steuerpflichtige bei einer Eigentumsübertragung den Fruchtgenuss am Wirtschaftsgut vor und erzielt er daraus Einkünfte, kann er mangels wirtschaftlichen Eigentums keine AfA geltend machen. Die EStR bieten dafür einen Ausweg: Zahlt der Steuerpflichtige an den Eigentümer eine Vergütung für den Substanzverlust in Höhe der AfA, ist diese steuerlich absetzbar. Insoweit hat sich auch der UFS mit diesem Thema beschäftigt, dessen Entscheidungen - wie der Autor festhält - allerdings widersprüchlich sind.
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