Durch das 1. Stabilitätsgesetz 20121 wurde in § 30 EStG eine neue Regelung zur Besteuerung von privaten Grundstücksveräußerungen geschaffen. Insb beim Vorbehaltsfruchtgenuss und bei der Ablöse von Fruchtgenussrechten erlangen durch den Wegfall der Spekulationsfrist schon nach bisheriger Rechtslage bekannte Probleme größere Bedeutung.
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