Mit der fortschreitenden Ausbreitung von Elektro-Kfz würden diese oft auch arbeitsvertraglich Arbeitnehmern als Dienstwagen überlassen und somit im synallagmatischen Verhältnis Teil des Entgelts. Die Bewertung dieser Elektro-Kfz in Lohnsteuer und Sozialversicherung erfolge mit null. Dieser Ansatz sei aber, wird das Elektro-Kfz als Teil des Entgelts betrachtet, nicht sachgerecht und werde zB bei der Entgeltbestätigung beim Wochengeld oder der Abfertigung-Alt zum Problem. Der Artikel beschäftigt sich damit und zeigt einen Lösungsansatz.
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