Ist der Pkw für die Fahrten zur Arbeitsstätte notwendig, weil die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar ist, müssen auch die Garagierungskosten am Arbeitsplatz abzugsfähig sein.
Bei den betrieblichen Einkunftsarten sind die Kosten für den Garagenplatz bei der Betriebsstätte jedenfalls abzugsfähig (VwGH 2. 8. 2000, 97/13/0019 ÖStZB 2001, 136; EStR Rz 1614). Dagegen hält der VwGH bei den nichtselbstständigen Einkünften die Garagenkosten am Arbeitsplatz für nicht abzugsfähig, weil die Aufwendungen "in Wahrheit ausschließlich der Bequemlichkeit dienen" (Erk 7. 6. 1989, 88/13/0235, ÖStZB 1989, 450; ebenso Erk 29. 5. 1985, 84/13/0095, ÖStZB 1995, 350; anders allenfalls, wenn der Pkw am Arbeitsplatz unentbehrlich ist). Diese Begründung würde die Abzugsfähigkeit der Garagenkosten auch im Rahmen der betrieblichen Einkünfte infrage stellen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.