Steuerrecht aktuell

Geänderte BMF-Ansicht zur KESt-Vorschreibung bei verdeckten Ausschüttungen

Mag. Bernhard Renner

Im Gegensatz zur bisherigen Verwaltungspraxis und (aktuellen) hL ist nach der Info des BMF vom 30. 3. 2015, BMF-010200/0015-VI/1/2015, bei verdeckten Ausschüttungen die darauf entfallende KESt grundsätzlich direkt jenem Anteilsinhaber vorzuschreiben, dem die Vorteilszuwendung zuzurechnen ist. Die ausschüttende Körperschaft ist idR nur nachrangig bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Haftungsbescheid heranzuziehen. Im Folgenden werden die wesentlichsten Punkte der BMF-Info, versehen mit Zwischenüberschriften und zusätzlichen Hinweisen bzw Anmerkungen, erläutert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/333

04.05.2015
Heft 9/2015
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.