Der VwGH hat unlängst die Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe gemäß § 24 Abs 6 EStG offenkundig auf den „Grund und Boden“ ausgedehnt. Ein solches Ergebnis läuft aber dem Gesetzeswortlaut zuwider und ergibt sich auch nicht aus der vom VwGH angedeuteten Überlegung.
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Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.
Univ.-Doz. Dr. Peter Quantschnigg ist Generalsekretär und Sektionschef der Sektion "Steuerpolitik und materielles Steuerrecht" im Bundesministerium für Finanzen.