(Doralt, RdW 2009/620, S. 607)
Für den Autor stellen sich insb zwei Fragen: Wie ist der Katastrophenschaden von anderen Schäden abzugrenzen, und wie lässt es sich sachlich rechtfertigen, dass das Gesetz bei Gebäudeschäden (Katastrophenschäden) auf den Selbstbehalt verzichtet, nicht dagegen zB bei Krankheiten?
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