Steuerrecht

Gebäudeschäden: Außergewöhnliche Belastung nur nach Katastrophen?

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Der Selbstbehalt als unlösbares Problem

Der Wasserschaden aus Anlass eines Hochwassers ist - auch nach dem Gesetz - unstrittig als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Tritt der Schaden nach einem Rohrbruch ein, kann dieser Fall nicht anders beurteilt werden.

In der Folge stellen sich insb zwei Fragen: Wie ist der Katastrophenschaden von anderen Schäden abzugrenzen und wie lässt es sich sachlich rechtfertigen, dass das Gesetz bei Gebäudeschäden (Katastrophenschäden) auf den Selbstbehalt verzichtet, nicht dagegen zB bei Krankheiten?

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Artikel-Nr.
RdW 2009/620

15.09.2009
Heft 9/2009
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.