(Fellner, SWK 8/2009, S 337)
Voraussetzung einer einvernehmlichen Scheidung ist der Abschluss einer schriftlichen Scheidungsvereinbarung. Den Ehegatten erwachsen dabei wesentlich unterschiedliche Belastungen an Gebühren, je nachdem, ob sie diese Scheidungsvereinbarung außergerichtlich oder als gerichtlichen Vergleich abschließen.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.