(Fellner, SWK 27/2008, S 744)
Offenkundig aufgrund von bestimmten Anlassfällen habe das BMF für Beschwerden von Zivildienern an die Höchstgerichte eine großzügige Lösung getroffen, die allerdings den Nachteil habe, dass sie gesetzwidrig sei. Anstelle von tatsächlich großzügigen Lösungen werde für Einzelfälle eine unausgereifte Entscheidung getroffen.
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