Steuerrecht aktuell

Gebührenbefreiung von Sicherungsgeschäften: sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich des § 20 Z 5 GebG

MMag. Dr. Benjamin Twardosz, LL.M.

Nach § 20 Z 5 GebG sind "Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte" (ausgenommen Wechsel) zu

Darlehensverträgen,Kreditverträgen,Haftungs- und Garantiekreditverträgen, sowieim Rahmen des Factoringgeschäfts getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen

von der Rechtsgeschäftsgebühr befreit.

Die aktuelle Fassung dieser Befreiungsbestimmung wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111 beschlossen. Mit diesem Gesetz wurden die Darlehens- und Kreditvertragsgebühr mit 1. 1. 2011 abgeschafft. Die Änderung in § 20 Z 5 GebG erfolgte, um die Verlagerung der Gebührenpflicht auf Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu vermeiden (ErlRV 981 BlgNR 24. GP).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/294

15.04.2015
Heft 8/2015
Autor/in
Benjamin Twardosz

MMag. Dr. Benjamin Twardosz, LL.M. ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte.