(Fellner, SWK 33/2008, S 897)
Zessionsgebühren können im Wirtschaftsleben zu einem nicht unbeträchtlichen Kostenfaktor werden. Nach Ansicht von Fellner kann der Zweck der Abtretung einer Schuldforderung häufig durch eine abstrakte Anweisung ersetzt werden, die bei Beteiligung eines Unternehmers keiner Rechtsgebühr unterliegt.
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