(Wagner, RdW 2009/542, S. 553)
Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes lebt die Gebührenpflicht bislang gebührenbefreiter Tatbestände wieder auf. In diesem Sinne kann lt Wagner bspw ein außergerichtlicher Vergleich über eine Erbaufteilung, der der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterlag, Rechtsgeschäftsgebühr auslösen.
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