Artikelrundschau / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG

Gebührenpflicht von Gleichschriften gemäß § 25 GebG verfassungswidrig

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: April 2009 - Teil I

(Zeinler/Hofmann, SWK 12/2009, S 437)

Der VfGH hat § 25 GebG zur Gänze als verfassungswidrig aufgehoben. § 25 GebG stelle keine Begünstigungsnorm dar, sondern sollte es der Behörde ermöglichen, die ordnungsgemäße Entrichtung der Rechtsgeschäftsgebühren überprüfen zu können. Der VfGH sieht nunmehr für die Rechtsfolge der Mehrfachvergebührung keine sachliche Rechtfertigung. Die Rechtsfolge einer Vervielfachung von Rechtsgeschäftsgebühren sei bei Vorliegen mehrerer Urkunden eine unverhältnismäßige und daher gleichheitswidrige Maßnahme.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/578

02.06.2009
Heft 11/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.