Das Bundesministerium für Finanzen ("BMF") hat die Gebührenrichtlinien überarbeitet. Seit 1. 4. 2025 sind nunmehr die Gebührenrichtlinien 2025, GZ 2025-0.125.283 ("GebR 2025") in Kraft. Neben einigen begrüßenswerten Klarstellungen gibt es auch Anlass zur Kritik.
Die GebR 2025 sind ein Auslegungsbehelf zum Gebührengesetz ("GebG").1 Sie spiegeln die Ansicht des BMF wider, stellen selbst aber keine Rechtsquelle im formellen Sinn dar.2 Folgerichtig sind die GebR 2025 für die Gerichte (somit das BFG und den VwGH) unbeachtlich.3 Für die Praxis sind die GebR 2025 trotz aller Unverbindlichkeit ein wichtiges Nachschlagewerk.4
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