(Hofer, taxlex 7/2008, S. 298)
Wird über ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft, welches unter die Tarifposten des § 33 GebG fällt, eine Urkunde im Inland errichtet, so löst dies Gebührenpflicht aus. Die unbedingte Voraussetzung der Urkundenerrichtung eröffne Spielräume zur legalen Gebührenvermeidung. Anlässlich einer UFS-Entscheidung vom 12. 2. 2008, RV/0849-I/07, in welcher sich die versuchte Gebührenvermeidungsstrategie als untauglich erwies, ruft die Autorin in Erinnerung, wie bedeutsam die richtige Vorgehensweise bei der Gebührenvermeidung ist.
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