Der vorliegende Beitrag widmet sich der Rechtsprechung des VwGH zum "ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers" im Lohnsteuerrecht. Nach dieser Rechtsprechung liegt kein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn die Inanspruchnahme des Vorteils im "ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers" liegt. Dagegen wird hier die Auffassung vertreten, dass es für das Vorliegen eines geldwerten Vorteils aus dem Dienstverhältnis darauf ankommt, dass in Summe ein Vorteil aus der Berufssphäre in die private Lebenssphäre des Arbeitnehmers zufließt.1
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