Der Beitrag widmet sich der Rsp des VwGH zum ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers im Lohnsteuerrecht. Demnach liege kein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn der Vorteil im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers liege. Dagegen vertritt der Autor die Auffassung, dass es für das Vorliegen eines geldwerten Vorteils aus dem Dienstverhältnis darauf ankomme, dass in Summe ein Vorteil aus der Berufssphäre in die private Lebenssphäre des Arbeitnehmers fließe.
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