Niedrig besteuerte Passiveinkünfte eines beherrschten Unternehmens müssten
der Bemessungsgrundlage im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft hinzugerechnet werden, es sei denn, es liege keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit vor. Die Beweislast hierfür werde der Muttergesellschaft auferlegt. Die Autoren untersuchen, ob diese Beweislast der inländischen steuerpflichtigen Gesellschaft mit dem Unionsrecht und der Rechtsprechung des EuGH vereinbar ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.