Wirtschaftsrecht

Gedanken zur unechten Personengesellschaft

MMag. Dr. Christoph Diregger / Priv.-Doz. Dr. Georg Eckert

Die Bedeutung der Personengesellschaft ist darauf zurückzuführen, dass diese Gesellschaftsform im Vergleich zur Kapitalgesellschaft äußerst flexibel ausgestaltet und daher breitflächig eingesetzt werden kann. Wie so oft im Gesellschaftsrecht kommt auch den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen in der Praxis große Bedeutung zu. Aufgrund der vielfältigen Einsatzbereiche und der weitgehenden Gestaltungsautonomie ist die Vertragsgestaltung im Personengesellschaftsrecht gleichermaßen herausfordernd und bedeutsam. Die Vielzahl an Gestaltungsaufgaben lässt eine abschließende Darstellung nicht zu, sodass im nachfolgenden Beitrag nur einige Themen der unechten Personengesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der GmbH & Co KG herausgegriffen werden können.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/577

17.10.2013
Heft 10/2013
Autor/in
Christoph Diregger

MMag. Dr. Christoph Diregger ist Partner bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH und ist auf Gesellschafts-, Umgründungs- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Er unterrichtet ua Privatrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Wichtige Publikationen:
Kommentierung der §§ 130 ff BörseG 2018 in Gruber (Hrsg.), BörseG 2018/­MAR (2020); Kommentierung der §§ 195–218 AktG in Doralt/­Nowotny/­Kalss (Hrsg.), AktG3 (2021); Kommentierung der §§ 49–60 GmbHG in U. Torggler (Hrsg.), Kommentar zum GmbHG (2014); Kommentierungen im Münchener Kommentar zum AktG.

Georg Eckert

Univ.-Prof. Dr. Georg Eckert ist Universitätsprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien und Rechtsanwalt in Wien.