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Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen - Zinsersparnis 2023

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Prozentsatz, der gem § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2023 1 % (+0,5 % gegenüber den Vorjahren). Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 1,0 % anzusetzen. (Erlass des BMF vom 3. 11. 2022, 2022-0.750.374)

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Artikel-Nr.
RdW 2022/664

15.12.2022
Heft 12/2022