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Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen - Zinsersparnis 2024

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Prozentsatz, der gem § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2024 4,5 % (+3,5 % gegenüber 2023). Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 4,5 % anzusetzen. (Erlass des BMF vom 18. 10. 2023, 2023-0.697.592)

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Artikel-Nr.
RdW 2023/573

15.11.2023
Heft 11/2023