Im Zuge der COVID-19-Krise komme es vielfach zur Absage von Veranstaltungen, für die bereits Ausgaben getätigt wurden. Menheere untersucht, ob ausländische Unternehmer Vorsteuern für frustrierte Aufwendungen im Veranlagungsverfahren geltend machen können oder ob ein Wechsel ins Erstattungsverfahren erforderlich sei, weil aufgrund höherer Gewalt keine Umsätze erzielt wurden.
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