Arbeitsrecht

Geltung von Betriebsvereinbarungen bei Ausgliederung organisationsunfähiger Betriebsteile

Adalbert Spitzl

Mit der arbeitsvertraglichen Umsetzung der EG-Richtlinie 77/187 durch das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG BGBl 1993/459) erfolgte auch eine ergänzende Regelung der betriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen von Organisationsänderungen (ArbVG-Nov BGBl 1993/460)1). Damit ist im Zusammenhang mit Änderungen der Betriebs- bzw Unternehmensorganisation eine praktisch lückenlose Geltung von BVen gewährleistet2).

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 21

01.01.1995
Heft 1/1995
Autor/in
Adalbert Spitzl

Dr. Adalbert Spitzl ist in der Abteilung Service und Innovation der Wirtschaftskammer OÖ tätig und dort im Rechtsservice vor allem mit Fragen des Arbeitsrechts befasst.