Streifzüge durch ein Themenfeld von zunehmender rechtlicher Bedeutung
Gemeinden sind zunehmend mit diffizilen organisationsrechtlichen Problemkonstellationen konfrontiert, die Schnittstellen zu zivil- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen aufwerfen, jedoch in erster Linie anhand des jeweils maßgeblichen Organisationsstatuts (dh der jeweiligen Gemeindeordnung bzw des Stadtrechts) zu lösen sind. Dies lässt sich nicht nur am Beispiel des aktuell diskutierten Finanzmanagements der Gebietskörperschaften aufzeigen. Auch außerhalb davon ist oftmals unklar, welches Gemeindeorgan etwa für die Bestellung eines Geschäftsführers einer Tochtergesellschaft der Gemeinde zuständig ist. Oder: Bedarf die Erweiterung des Unternehmensgegenstands besagter Tochter der Genehmigung des Gemeinderats oder obliegt die Entscheidung dieser Frage (ausschließlich) dem Bürgermeister als Gesellschaftsvertreter? Beurteilungserheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die angesprochenen Konstellationen noch als Aufgaben der "laufenden Gemeindeverwaltung" qualifiziert werden können. Die interessierenden Fragen werden im Anschluss exemplarisch anhand der Nö GemO beantwortet.
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