Steuerrecht

Gemeiner Wert eines fabriksneuen PKW

Werner Doralt

Anlaß für die Entscheidung war die Verlosung eines PKW im Rahmen eines Gewinnspiels. Da für den PKW Schenkungssteuer zu entrichten war, mußte der gemeine Wert ermittelt werden. Der VwGH setzte den gemeinen Wert mit dem Listenpreis (Neuwert) des PKWs gleich und berief sich dazu auf eine Rechtsprechung aus der Nachkriegszeit (E 4. 11. 1994, 94/16/0156): „Betreffend geschenkte fabriksneue Kraftfahrzeuge hat der VwGH in seinen Erkenntnissen vom 20. 11. 1956, 1838/54, 7. 3. 1956, 91/54, Slg 1376 F und vom 14. 9. 1955, 2534/53 dargelegt, daß es diesbezüglich auf die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr angewandten Handelspreise ankommt.“ Ergänzend bezog sich der VwGH auf seine Rechtsprechung zur Wertersatzstrafe.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1995, 323

01.08.1995
Heft 8/1995
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.