Steuerrecht aktuell

Gemeinnützigkeit bei Vereinen

HR Mag. Dr. Bernhard Ludwig

Wenige Vereine können in Österreich die Gemeinnützigkeitskriterien im Sinne der Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§§ 34 ff BAO) erfüllen und daher steuerlich als steuerbefreit angesehen werden. Neben den Vereinen selbst können auch andere Formen von Gesellschaften einen steuerlichen Gemeinnützigkeitsstatus erwirken (zB gemeinnützige GmbH). Insbesonders die Frage einer möglichen Steuerpflicht von Vereinsfesten ist bei gemeinnützigen Vereinen wichtig. Nachfolgend werden diese Themenkomplexe näher erläutert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/241

01.04.2015
Heft 7/2015
Autor/in
Bernhard Ludwig
HR Mag. Dr. Bernhard Ludwig ist Fachexperte beim Finanzamt 3/6/7/11/15 Schwechat und Gerasdorf.