Artikelrundschau Dezember 2018 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Gemeinnützigkeit trotz Abgabenhinterziehung? (Ebner, RdW 2018/613, S. 813)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Abgabenrechtliche Begünstigungen für die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke stünden einer Körperschaft nur dann zu, wenn sie sowohl nach ihrer Rechtsgrundlage als auch nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung des genannten Zweckes dient (§ 34 BAO). Nach der Rechtsprechung des VwGH sei Steuerhinterziehung bei einer gemeinnützigen Einrichtung nur ausnahmsweise begünstigungsschädlich.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/102

28.02.2019
Heft 3/2019