Mit dem Sammelerlass Gemeinnützigkeitsreform seien die VereinsR 2001, die EStR 2000, die LStR 2002 und die KStR 2013 geändert worden. Dabei seien insb die Änderungen des Gemeinnützig-
keits- und Spendenrechtes durch das GemRefG 2023 eingearbeitet worden. Im Sammelerlass sei aber auch die aktuelle Judikatur iBa das Gemeinnützigkeitsrecht, das Spendenrecht sowie allgemein iBa abgabenrechtlich begünstigte Körperschaften und insb Vereine berücksichtigt worden. Im Beitrag werden die wichtigsten ertragsteuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Inhalte des Sammelerlasses dargestellt.
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