Mit dem Sammelerlass Gemeinnützigkeitsreform wurden die VereinsR 2001, die EStR 2000, die LStR 2002 und die KStR 2013 geändert. Dabei wurden insb die Änderungen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechtes durch das GemRefG 2023 eingearbeitet. Im Sammelerlass wurde aber auch die aktuelle Judikatur in Bezug auf das Gemeinnützigkeitsrecht, das Spendenrecht sowie allgemein in Bezug auf abgabenrechtlich begünstigte Körperschaften und insb Vereine berücksichtigt. Hier sollen die wichtigsten ertragsteuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Inhalte des Sammelerlasses dargestellt werden.
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