Neben einer grundlegenden Reform des Spendenbegünstigungsrechtes1 wurden mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 BGBl I 2023/188 auch das Recht der Vermögensstockzuwendungen (§ 4b EStG) reformiert, ein Freiwilligenpauschale eingeführt und das Gemeinnützigkeitsrecht in der BAO einer Modernisierung unterzogen. Mit der Reform des Rechts der Vermögensstockzuwendungen wird das Ziel verfolgt, die Errichtung gemeinnütziger oder mildtätiger Stiftungen attraktiver zu gestalten und damit ein verstärktes Engagement des Stiftungssektors im Non-Profit-Sektor zu fördern. Mit dem neuen Freiwilligenpauschale wurde eine auf der bisherigen Verwaltungspraxis beruhende ausdrückliche Regelung für Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeführt und damit Rechtssicherheit hergestellt. Das Gemeinnützigkeitsrecht der BAO erfährt die umfassendste Reform seit Inkrafttreten der BAO im Jahre 1962 und wird damit an die seit damals eingetretenen Veränderungen im Non-Profit-Sektor angepasst. Zudem werden auch Verwaltungsvereinfachungen gesetzlich normiert.
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