Zugl eine krit Besprechung eines grundsätzlichen Aspekts der E LGZ Wien 20. 3. 2019, 38 R 290/18f
Wärmeabgeber, die von Vermietern mit der Wärmeversorgung einer Liegenschaft beauftragt wurden, legen den einzelnen Wärmeabnehmern regelmäßig Einzellieferverträge vor. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass selbst die Unterfertigung dieser Verträge kaum Auswirkungen auf die bereits durch Rahmenverträge des Vermieters und den Mietvertrag geschaffenen Rechtsbeziehungen hat.
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