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Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben für die Neuregelung der Wegzugsbesteuerung durch den österreichischen Gesetzgeber - Teil I -

ao.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M., StB / DDr. Hans Zöchling, WP / StB

Der EuGH hat mit Urteil vom 11. 3. 2004 die französische Wegzugsbesteuerung in ihrer damaligen Fassung für gemeinschaftsrechtswidrig befunden. Die Europäische Kommission ist mit erstaunlicher Schnelligkeit an die Regierungen jener Mitgliedstaaten herangetreten, die eine Wegzugsbesteuerung vergleichbar der französischen im innerstaatlichen Recht verankert haben, und hat sie zur Herstellung eines gemeinschaftsrechtskonformen Zustandes aufgefordert. Vor dem Hintergrund der aktuellen rechtspolitischen Überlegungen des BMF sollen - großteils anhand von Beispielen - Vorschläge unterbreitet werden, wie die vom EuGH-Urteil betroffenen Entstrickungsnormen gemeinschaftsrechtskonform ausgestaltet werden können. Während in Teil I auf die allgemeinen Probleme einer Wegzugsbesteuerung sowie Spezialprobleme wegziehender natürlicher Personen eingegangen wird, befasst sich Teil II mit den steuerlichen Problemen des Wegzugs von Körperschaften sowie den grenzüberschreitenden Umgründungen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/770

15.09.2004
Heft 18/2004
Autor/in
Hans Zöchling

DDr. Hans Zöchling ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er war viele Jahre Partner bei KPMG in Wien. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Körperschaftsteuer des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.