(Ehrke-Rabel, ÖStZ 2009/412, S. 189)
Die Verfasserin legt die Unterschiede zwischen dem Grundsatz der gemeinschafts-(richtlinien-)konformen Interpretation und dem Grundsatz des Anwendungsvorrangs von Gemeinschaftsrecht dar und veranschaulicht dies anhand dreier Beispiele für das Steuerrecht.
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