(Sarnthein, SWK 7/2009, S 305)
Der VfGH prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit des § 226a Tiroler Landesabgabenordnung, auf deren Grundlage die Verwaltungsbehörden die Rechtsprechung des EuGH auch in Getränkesteuersachen zur Anwendung bringen können. Der Autor erachtet die landesgesetzliche Regelung für verfassungskonform.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.