Steuerrecht aktuell

Gemischte Grundstückszuwendungen an Stiftungen - Grunderwerbsteuer oder Stiftungseingangssteuer?

Dr. Verena Hörtnagl-Seidner

Folgt man den Ausführungen der StiftR1 konsequent, gelangt man zu einem für die Finanzverwaltung denkbar ungünstigen Ergebnis. Beträgt der halbe Verkehrswert des zugewendeten Grundstücks mehr als das Dreifache des Einheitswerts, unterlägen Grundstückszuwendungen mit einer Gegenleistung in Höhe des dreifachen Einheitswerts zwar dem StiftEG. Stiftungseingangssteuer fiele jedoch keine an; die von der Stiftung zu gewährende Gegenleistung würde die Besteuerungsgrundlage auf Null vermindern.2 Laut StiftR3 sind gemischte Zuwendungen, die dem StiftEG unterliegen, zur Gänze vom GrEStG ausgenommen. Somit wäre bei Grundstücksübertragungen an Stiftungen ab einer Gegenleistung in Höhe des dreifachen Einheitswerts weder Stiftungseingangssteuer noch Grunderwerbsteuer zu entrichten. Dieses Ergebnis widerspricht einer sachgerechten (Art 7 B-VG) und systemkonsistenten Besteuerung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/313

01.04.2010
Heft 7/2010
Autor/in
Verena Hörtnagl-Seidner

Assoz.-Prof.in MMag.a Dr.in Verena Hörtnagl-Seidner ist Steuerberaterin und assoziierte Professorin am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck.