Die Revolution in der steuerlichen Behandlung sowohl für Grundstücks- als auch für Betriebsübertragungen bei "gemischten Schenkungen" sei am 16. 11. 2021 erfolgt. Das "bahnbrechende" VwGH- Erk habe auch Eingang im BMF-Wartungserlass gefunden. Wenngleich sich die Fachliteratur schon sehr ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt habe, sei bislang ein (bedeutender) Denkfehler des BMF im Rahmen des zitierten Wartungserlasses noch unentdeckt geblieben. Diese Lücke werde hiermit geschlossen. Es sei zu erwarten, dass die Regeln für gemischte Schenkungen grundlegend und nochmals geändert werden müssen.
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