Info aktuell / Energiehilfen

Genehmigungsprozess des Energiekostenzuschusses II gestartet

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Die Bundesregierung hat sich im Oktober 2023 auf die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss II geeinigt (vgl ÖStZ 2023/539) und diese an die Europäische Kommission zur Notifikation übermittelt. Bereits seit 9. November 2023 konnten Unternehmen Anträge für den Energiekostenzuschuss II einbringen. Eine Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie das nationale Einvernehmen durch die inhaltlich zuständigen Ministerien waren jedoch für die finale Förderungsrichtlinie notwendig. Beide Prozesse sind nun abgeschossen, wodurch seit 20. November 2023 endgültig Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Antragsstellung gewährleistet ist. Unternehmen haben bis 7. Dezember 2023 die Möglichkeit, Anträge für den Erhalt der Unterstützungsmaßnahme bei der aws, der Austria Wirtschaftsservice GmbH des Bundes, einzubringen. Der straffe Zeitplan ergibt sich aus dem Krisenrahmen der Europäischen Union, der bis Ende des Jahres befristet ist. Die aws ist mit der Prüfung und Abwicklung der eintreffenden Anträge betraut, wobei ein first-come-first-serve-Prinzip, je nach budgetärer Notwendigkeit, angewendet wird.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/602

07.12.2023
Heft 22/2023